Green-Point 62

Green Solutions
Real Estate — Green-Point 62
Das Projekt Green-Point 62 bietet Anlegern die Möglichkeit Genussrechte einer österreichischen Immobiliengesellschaft zu erwerben. Das Gebäude in der Pottendorfer Strasse 62, 2700 Wiener Neustadt, ist bereits fertiggestellt und zu einem Großteil vermietet.
Der Erwerb von Green-Point-Token ist aktuell nicht möglich.
HIGHLIGHTS
PROJEKTÜBERSICHT
Bei Green-Point-Token handelt es sich um eine Investition in die Inhabergenussrechte eines bereits fertiggestellten und großteiles vermieteten Gebäudes: Green Point in der Pottendorfer Strasse 62, 2700 Wiener Neustadt. Im Gebäude befinden sich Geschäftsräume, Wohnungen und Serviced Apartments.
Basis für die Erstellung der Inhabergenussrechte ist ein Nutzwertgutachten vom 15.06.2021, welches 7709 Nutzwerte (i.e. vermietbare Einheiten) im Gebäude ausweist. Ein Nutzwert wird in diesem Gutachten mit einem m² der Wohnnutzfläche in der Top 2.01, 2. OG gleichgestellt. Die restlichen Flächen wie Garagenplätze oder Loggias etc. werden entsprechend einer Tabelle für Regelnutzwerte im Gutachten dargestellt. Es werden nur so viele Inhabergenussrechte ausgestellt, wie Nutzwerte im Nutzwertgutachten angegeben sind. Nämlich 7709 Inhabergenussrechte.
Die Ausgabe der Inhabergenussrechte hat folgende Ziele: Rückführung von Investitionen der YH-Holding GmbH und Rückzahlung der Bankkredite, womit das Gebäude in das alleinige Eigentum der Green-Point 62 GmbH übergeht.
Jedes dieser Inhabergenussrechte entspricht einem m2 der Nutzfläche im Gebäude, Pottendorfer Str. 62, 2700 Wiener Neustadt.
Die Mindest-Rendite beträgt 1,75% des Nominalwertes der Green-Point Inhabergenussrechte und wird an die Preisentwicklung (nach dem VPI 2020) angepasst.
Die Wertsteigerung der Genussrechte und die Wertsteigerung des Gebäudes kann nicht garantiert werden. Jedoch ist es anzunehmen, dass der Wert der Immobilie und somit auch die Inhabergenussrechte weiterhin steigen werden. Diese Wertsteigerung kommt zusätzlich zur fixen Verzinsung der Inhabergenussrechte im Fall eines Verkaufs den Genussrechteinhabern zugute.
Die Inhabergenussrechte der Green-Point 62 GmbH werden über die www.green-point.at/invest Webseite frei handelbar sein.
GREEN-POINT 62 LAGE
Die Liegenschaft befindet sich im Ortsteil Josefstadt, nordöstlich des Stadtzentrums von Wiener Neustadt. Wiener Neustadt ist mit 49.449 Einwohnern (45.391 Hauptwohnsitz, Stand 1. Jänner 2019) die zweitgrößte Stadt Niederösterreichs, die elftgrößte Stadt in Österreich und verzeichnete über die vergangenen Jahre einen Bevölkerungszuwachs von rund 7%. Wiener Neustadt liegt etwa 50 km südlich der Bundeshauptstadt Wien, die Grenze zum Nachbarland Ungarn (Grenzübergang Schattendorf) liegt ca. 30 km entfernt. Die Stadt zeichnet sich durch eine Vielzahl an Fachhochschulen, sowie Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten aus.
Der Gutachter hat die Lage der Liegenschaft folgendermaßen eingestuft: Die Liegenschaft befindet sich in guter Lage in einer größeren Stadt mit überregionaler Bedeutung. Aufgrund der guten Erreichbarkeit mit dem Kraftfahrzeug und mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist die Lage der Liegenschaft allgemein als sehr gute Geschäftslage und als gute Wohnlage zu beurteilen.
Außerdem befinden sich zahlreiche Nahversorger (Supermärkte, Bäckereien, Trafiken, Banken, Tankstellen, etc.) sowie mehrere praktische Ärzte, Zahnärzte, Fachärzte als auch Kinderärzte in unmittelbarer Nähe der Immobilie.
ÜBER DIE GREEN-POINT 62 GMBH
Der Name des Projektes ist auch das Konzept: Green. Der Fokus liegt auf erneuerbarer Energieversorgung des Gebäudes, Energieeinsparung durch Wärmedämmung und E‑Mobilität. Mit einer hauseigenen Solarstrom-Anlage auf dem Dach (178kW) und in jeder Loggia (50kW) sowie einem Batteriespeicher (200kWh) ist der Fokus auf alternative Energiequellen gesetzt.
Mit großzügigen Außenflächen wird das Gebäude aufgelockert: Drei Atrium-Bereiche sorgen in den Innenhöfen für natürlichen Lichteinfall. Fast alle Wohnungen sind mit Außenflächen wie Terrassen, privaten Hofflächen oder Loggia ausgestattet.
Im Erdgeschoss ist eine gewerbliche Fläche von ca. 3000 m² entstanden. Mit flexibel einteilbaren Flächen für gewerbliche Mieter eignen sich die Flächen aus-gesprochen gut für selbstständige Unternehmer, ganz gemäß dem Motto: Wohnen und Arbeiten unter einem Dach.
Zwar stehen sämtlichen Mietern Parkplätze in der Tiefgarage zur Verfügung, sollte aber doch jemand auf ein eigenes Auto verzichten, so kann ein stationäres Carsharing mit Tesla S und anderen E‑Fahrzeugen genutzt werden. Die Buchung wird über eine App abgewickelt. Damit die Elektroautos jederzeit fahrbereit sind wurden Schnellladestationen für E‑Autos errichtet.
Nähere Informationen zur Gesellschaft und dem Objekt finden Sie unter https://green-point.at/de/

TOKEN KLASSIFIZIERUNG
Der Green-Point-Token wird von der Green-Point 62 GmbH auf Basis des Polygon-Protokolls ausgegeben. Polygon ist ein Protokoll und ein Framework für den Aufbau und die Verbindung von Ethereum-kompatiblen Blockchain-Netzwerken. Es aggregiert skalierbare Lösungen auf Ethereum und unterstützt ein Multi-Chain Ethereum-Ökosystem.
Der Token gibt dem Investor Zugang zur Wertsteigerung der Immobilie. Im Fall eines Verkaufs erhalten die Token-Inhaber pro Token 50% von 1/7709 des Verkaufspreises.
Die Genussrechte lauten auf den Inhaber und sind in bis zu 571 Einheiten mit einem Nennwert von je EUR 3,500 aufgeteilt. Sie werden durch Token repräsentiert, die von der Emittentin in einem Smart Contract auf der Ethereum-Blockchain ausgegeben werden, wobei jeder Token ein Genussrecht im Nennwert von EUR 3,500 repräsentiert. Die Token werden auf Basis der Blockchain-Technologie als Werteinheiten auf der dezentralen Ethereum-Blockchain geschaffen, sind unteilbar und unmittelbar zwischen Nutzern übertragbar.
Die tokenisierten Genussrechte sind vertragliche, identisch ausgestaltete Ansprüche, deren Eigentum untrennbar mit den das Genussrecht selbst repräsentierenden Token verbunden ist.
Die Genussrechte gewähren dem Inhaber ausschließlich vertragliche Gläubigerrechte und ausdrücklich keine Gesellschafterrechte, insbesondere kein Teilnahme‑, Mitwirkungs- oder Stimmrecht in den Generalversammlungen der Emittentin. Die Inhaber der Genussrechte haben kein Recht, das Genussrecht in einen Geschäftsanteil der Emittentin umzuwandeln.
Schritt 1: Registrierung und Qualifizierung als zugelassener Anleger
Österreichische Anleger die in die Green-Point 62 GmbH investieren möchten, müssen sich bei der BMCP GmbH registrieren und als geeignete Kunde gemäß der MiFID II qualifizieren. Nach der Registrierung haben Sie Zugang zur vollständigen Anlagedokumentation.
Schritt 2: Know Your Customer (KYC) und Anti-Geldwäsche (AML) Compliance
Alle potenziellen Anleger müssen der BMCP GmbH & Green-Point 62 GmbH KYC-Informationen zur Verfügung stellen, damit der Emittent die erforderlichen KYC- und AML-Analysen durchführen kann und um anderweitig zu bestätigen, dass der Anleger andere Eignungsanforderungen erfüllt, die der Emittent von Zeit zu Zeit benötigt. Green-Point 62 GmbH behält sich das Recht vor, jede Investition nach eigenem Ermessen abzulehnen.
Schritt 3: Zeichnungsprozess
Nachdem Sie Schritt 2 abgeschlossen haben, können Sie den Anlagebetrag, Ihre bevorzugte Zahlungsmethode und die Zahlungswährung auswählen und bestätigen.
Schritt 4: Kauf von Green-Point Token
Senden Sie EUR, ETH oder BTC an den Emittenten Green-Point 62 GmbH.
Schritt 5: Erhalt von Green-Point Token
Innerhalb von drei Tagen nach Ende des Angebotszeitraums erhalten Sie Ihren Green-Point Token in Ihrer Wallet.
GREEN-POINT-TOKEN
Emissionssumme
EUR 1,998,500
Für Investoren aus
Österreich
Emittent | Green-Point 62 GmbH |
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FB-Nummer | FN 329414h |
ISIN | AT0000A2RZG4 |
Gesamtes Projektvolumen | EUR 26,981,000 |
Stückelung | 571 Stück tokenisierte Inhabergenussrechte |
Min. Investitionsbetrag | EUR 3,500 |
Max. Investitionsbetrag | EUR 1,998,500 |
Rechtliche Ausgestaltung | Inhabergenussrechte |
Währungen | EUR, ETH, BTC |
Fixe Mindest-Verzinsung | 1,75% p.a. |
Token-Ausgabedatum | TBA |
Token-Laufzeit | Unbefristet |
Handelbarkeit | Ja |
Token Standard | Polygon / ERC-20 |
Weitere Unterlagen für Investoren

Interessierte Anleger müssen sich gemäß § 2 Abs 1a Zi 4 iVm § 3a Alternativfinanzierungsgesetz — AltFG registrieren und als österreichische Anleger identifizieren.
Der Emittent darf von einem einzelnen Anleger je Emission innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten maximal 5.000 Euro entgegennehmen, es sei denn, es handelt sich um einen professionellen Anleger gemäß § 2 Abs. 1 Z 33 des Alternativen Investmentfonds Manager-Gesetzes – AIFMG, oder um eine juristische Person, sofern sie nicht Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 des Konsumentenschutzgesetzes – KSchG, ist.
Abweichend davon darf ein Betrag von mehr als 5.000 Euro entgegengenommen werden, wenn der Anleger dem Emittenten oder BMCP spätestens bei Vertragsabschluss in einer gesonderten Erklärung die Auskunft erteilt, i) dass er höchstens das Doppelte seines durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens über zwölf Monate gerechnet investiert, oder ii) dass er maximal zehn Prozent seines Finanzanlagevermögens investiert.
Rechtliche Informationen
Die Informationen dieses Token-Angebots sind ausschließlich für Personen bestimmt, die sich nicht in bestimmten anderen eingeschränkten Rechtsordnungen befinden oder dort ihren Wohnsitz haben und denen es anderweitig gestattet ist, diese Informationen zu erhalten.
Die Informationen dieses Token-Angebots stellen weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan, Südafrika oder der Volksrepublik China oder in einer anderen Jurisdiktion dar, in der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung nicht zulässig ist, oder gegenüber einer Person, der gegenüber ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig ist.
Die Nutzer dieser Informationen werden gebeten, sich über solche Beschränkungen zu informieren und sie zu beachten. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden, ohne dass sie nach dem United States Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung registriert oder von der Registrierungspflicht befreit worden sind.
Eine Anlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des angelegten Vermögens führen. Im Sinne einer Risikostreuung sollten nur solche Geldbeträge investiert werden, die nicht in naher Zukunft benötigt werden oder deren Rückzahlung erwartet wird.
Für alle Inhalte und Informationen, die im Rahmen des Angebots zur Verfügung gestellt werden, ist ausschließlich das zu finanzierende Unternehmen verantwortlich. Die BMCP GmbH agiert als reiner Vermittler und übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der bereitgestellten Inhalte.
Die Teilnahme an einem Token Offering ist eine Risikoinvestition und kann zu einem Totalverlust der Investition führen. Das Risiko ist jedoch auf die getätigte Investitionssumme begrenzt und es besteht daher keine Nachschusspflicht.
Die BMCP GmbH arbeitet auf Basis eines Erfolgshonorars von bis zu 3,5% des eingeworbenen Kapitals.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
DIESE SEITE STELLT WEDER EIN ANGEBOT VON WERTPAPIEREN NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DAR, DIE AN EINE PERSON IN EINER RECHTSORDNUNG GERICHTET IST, IN DER EIN SOLCHES ANGEBOT ODER EINE SOLCHE AUFFORDERUNG UNGESETZLICH IST. DIE VERBREITUNG DIESES ANGEBOTS KANN IN BESTIMMTEN LÄNDERN GESETZLICH EINGESCHRÄNKT SEIN. DIE NICHTBEACHTUNG SOLCHER EINSCHRÄNKUNGEN KANN EINE VERLETZUNG DER WERTPAPIERGESETZE DER BETREFFENDEN RECHTSORDNUNG DARSTELLEN. ES WURDEN UND WERDEN KEINE MASSNAHMEN ERGRIFFEN, UM EIN ÖFFENTLICHES ANGEBOT VON WERTPAPIEREN IN IRGENDEINER RECHTSORDNUNG ZUZULASSEN. DIE TOKENS SOLLEN NUR IM RAHMEN EINER PRIVATPLATZIERUNG VERTRIEBEN WERDEN.
DAS ANGEBOT STEHT NUR RETAIL UND PROFESIONELLEN ANLEGERN AUS DEUTSCHLAND UND ÖSTERREICH ZUR VERFÜGUNG, DIE IHR INTERESSE AN EINER INVESTITION IN DAS UNTERNEHMEN BEKUNDET HABEN.